2014: 05 Keine Substitution zahnärztlicher Leistungen
Antrag
Die Landesversammlung des FVDZ Bayern fordert den vollständigen Erhalt der im Zahnheilkundegesetz festgeschriebenen zahnmedizinischen Kompetenzen der Zahnärzte und lehnt jeden Versuch der Abwertung der Approbation durch Substitution originär zahnmedizinischer Leistungen ab.
Begründung
Der im Zahnheilkundegesetz und in der Bundesärzteordnung festgeschriebene Grundsatz, der persönlichen Leistungserbringung besagt, dass die Durchführung von medi-zinischen Heilbehandlungen nur Ärzten und Zahnärzten vorbehalten ist. Dies dient vor allen Dingen dem Patientenschutz, der gerade durch das neue Patientenrechtegesetz besondere Beachtung findet.
Somit dürfen ärztliche und zahnärztliche Behandlungen nicht durch Dritte substituiert werden.
Einstimmig angenommen