2014: 06 Ziel berufspolitischer Tätigkeit

Antrag

Die Landesversammlung Bayern des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte stellt fest, dass das wichtigste Ziel zahnärztlicher berufspolitischer Tätigkeit die Ausübung der Zahnheilkunde in freier Praxis zum Wohle des Patienten ist.

Hierfür sind der Behandlungsvertrag zwischen Zahnarzt und Patient sowie die geltenden Gesetze und Verordnungen völlig ausreichend.

Begründung

Kollektiv- oder Selektivvertragliche Regelungen schränken die Berufsausübung der Zahnärzte ein. Sie dienen Gesetzgeber und Krankenkassen unter anderem dazu, die Praxen mit Regelungen wie Wirtschaftlichkeitsprüfung, Degression oder Budgetierung zu gängeln und den Zahnärzten z.B. einen stets gesicherten Honoraranspruch für die erbrachten Leistungen zu verweigern.

Einstimmig angenommen