2014: 11 §12 GOZ ersatzlos streichen, Punktwert anpassen

Antrag

Die Landesversammlung Bayern des FVDZ fordert den Verordnungsgeber auf, §12 ersatzlos aus der GOZ zu streichen und den Punktwert endlich der wirtschaftlichen Entwicklung anzupassen.

Begründung

Der Inhalt des §12 stellt den Versuch dar, ein virtuelles Budget im Bereich der privaten Gebührenordnung GOZ zu erstellen. Die bayerische Zahnärzteschaft weist dieses Ansinnen entschieden zurück. Eine Mengenbegrenzung ausschließlich privat erarbeiteter Honorare ist im Bereich der Freien Berufe in Deutschland beispiellos.

Der seit 26 Jahren unveränderte GOZ – Punktwert ist endlich der wirtschaftlichen Entwicklung anzupassen. Diese Ungleichbehandlung der Zahnärzte gegenüber anderen berufen ist unzumutbar, weil schon die Umwandlung der BugoZ in die GOZ 1987 volumenneutral erfolgt ist.

Einstimmig angenommen