2014: 13 Entbürokratisierung der Kostenerstattung in der GKV

Antrag

Die Landesversammlung Bayern des FVDZ fordert die Bundesregierung auf, die Regelungen zur Kostenerstattung in der GKV zu vereinfachen.

Die derzeitige gesetzliche Regelung zur wahlweisen Kostenerstattung für alle in der GKV versicherten Personen ist sehr bürokratisch.

Die von den Krankenkassen einbehaltenen sogenannten Verwaltungsabschläge sollen entfallen. Das bedeutet, dass ein GKV-Versicherter nach entsprechender Beantragung und Umstellung auf die Kostenerstattung die volle Erstattung der ihm auch als Sachleistung zustehenden Behandlungskosten erhalten muss.

Die Option zur fristgerechten Kündigung dieses Abrechnungsverfahrens muss für die Versicherten unberührt bleiben.

Begründung

Die Kostenerstattung funktioniert in der Prothetik seitens der Krankenkassen auch reibungslos und ohne Erhebung von extra Verwaltungsabschlägen.

Die Transparenz und die Qualität der erbrachten Leistungen für Patienten steigen.

Durch den Wegfall der von den Krankenkassen extra erhobenen Kosten wird die Kostenerstattung für den Patienten attraktiver, da der volle Anspruch auf die Sachleistung gewährleistet bleibt.

Die Diagnose- und Therapiefreiheit verbessern sich.

Kassenpatienten bekommen durch die freie Wahl an Diagnose- und Therapieverfahren einen zu Privatversicherten vergleichbaren Status.

Leistungseinschränkende Richtlinien, nach denen die zeitgleiche Erbringung von BEMA- und GOZ-Leistungen nicht möglich ist und dadurch oft eine indikationsgerechte Therapie dem GKV-Patientenvorenthalten wird, entfallen.

Zeitraubende Genehmigungs- und Begutachtungsverfahren entfallen weitestgehend.

Einstimmig angenommen