2014: 15 Anwendung der GOZ bei gleichartigen Versorgungen
Antrag
Die Landesversammlung Bayern des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte fordert KZVB und KZBV auf, die Interessen der Zahnärzte zu wahren und bei gleichartigen Versorgungen die Anwendung der GOZ durch die Praxen nicht einzuschränken.
Begründung
Mit Einführung des BEL II-2014 steigt die Zahl gleichartiger Versorgungen an, da z.B. alle gefrästen Kronen nun als gleichartig gelten. Rundschreiben Nr. 4 der KZVB vom 28.05.2014 führt hierzu wörtlich aus:
„Diese Einstufung führt aber nicht dazu, dass Regelversorgungsbestandteile nach GOZ berechnet werden. Die Leistung zur Regelversorgung ist nach Bema, die gefräste Krone selbst ist nach Nicht-BEL zu berechnen.“
Während die Zahntechniker durch effektive Interessensvertretung im Zuge der Einführung des BEL II-2014 Ihre Abrechnungsmöglichkeiten deutlich liberalisiert haben, gehen KZBV und KZVB den umgekehrten Weg und versuchen erkennbar, die Abrechnung nach GOZ bei gleichartigen Versorgungen zu verhindern (vgl. hierzu auch diverse Auslegungen im sogenannten „Schnittstellenpapier“ etwa zur adhäsiven Befestigung von Regelversorgungskronen).
Einstimmig angenommen