2015: 08 Präventionslücke bei den unter 3-Jährigen schließen, Früherkennungsuntersuchungen ab dem 6. Lebensmonat
Die Landesversammlung Bayern des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte fordert den Gesetzgeber auf, zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen ab dem 6. Lebensmonat im § 26 SGB V zu verankern, in den GKV-Katalog aufzunehmen und die dafür erforderlichen Mittel extrabudgetär bereitzustellen.
Begründung:
Trotz der Verbesserung der Mundgesundheit der Kinder und Jugendlichen konnte die frühkindliche Karies an den Milchzähnen bei Kleinkindern (Early Childhood Caries, ECC) nicht reduziert werden. Im Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention – Präventionsgesetz (PrävG) – sind trotz der frühkindlichen Karies und ihrer Folgen für die Kindesgesundheit und Entwicklung keinerlei erweiterte Maßnahmen speziell für Kleinkinder festgelegt worden.
Mit der Einführung von Früherkennungsuntersuchungen ab dem 6. Lebensmonat kann die Präventionslücke bei den unter 3-Jährigen geschlossen und frühkindliche Karies und daraus resultierende Folgeerkrankungen vermieden werden.
Einstimmig angenommen