2015: 11 Antikorruptionsgesetz mit Augenmaß

Die Landesversammlung Bayern des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte weist den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen als ungenau, überzogen und dadurch unangemessen zurück.

Begründung:

Der vorliegende Entwurf diskreditiert die Bemühungen der Heilberufe bei der Vermeidung von Korruption. Bei der Bekämpfung von Korruption werden sich die zahnärztlichen Körperschaften gern mit ihrem Wissen und ihren Sanktionsmöglichkeiten auch vorbeugend einbringen.

Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigungen sollen durch die geplanten Änderungen des SGB V (§81a) aber als „Spitzelbehörden“ missbraucht werden. Die geplante Meldepflicht schon von Verdachtsfällen verstößt in eklatanter Weise gegen gültige Rechtsprinzipien (Unschuldsvermutung).

Einstimmig angenommen