2015: 13 gleiche Gewährleistungszeiten bei Zahnersatz

Die Landesversammlung Bayern des FVDZ fordert die Körperschaften und den Gesetzgeber auf, bei Zahnersatz gleiche Gewährleistungsfristen für Zahnarzt und Zahntechniker zu gewährleisten.

Begründung

Die Honorarentwicklung bei Zahnärzten und Zahntechnikern bzgl. Zahnersatz hat sich in den vergangenen Jahrzehnten grundlegend verändert. Heute übersteigen die Technikkosten von aufwendigem Zahnersatz das Zahnarzthonorar um das doppelte oder mehrfache. Nichtsdestotrotz besteht für den Zahnarzt eine Gesamtgewährleistung von 2 Jahren während der Zahntechniker nur ein halbes Jahr garantieren muß.

Dies ist unverhältnismäßig und nicht mehr zeitgemäß.

Es sollen gleich lange Gewährleistungsfristen bei ZE für Zahnarzt und Zahntechniker bestehen.

Der Antrag wurde vom Antragsteller zurück gezogen