2017: 05 GOZ-Punktwert

Die Landesversammlung Bayern fordert die Landesregierung auf, sich bei der Bundesregierung für eine jährliche Anpassung des Punktwerts der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) an die wirtschaftliche Entwicklung einzusetzen.

Begründung:

In der amtlichen Begründung zur GOZ 1988 findet sich die die Exekutive selbstbindende Festlegung, dass die „Steigerungssätze nicht mehr die Funktion haben, die wirtschaftliche Entwicklung aufzufangen; diese Funktion hat nach der neuen GOZ der Punktwert übernommen". Die Vergütung zahnärztlicher Leistungen beruht im Wesentlichen auf der wirtschaftlichen Basis des Jahres   1965.

Der seither gewachsene Kostendruck und die zunehmende Regulierung durch staatliche Eingriffe gefährden bei Nichtanpassung der Honorare an die wirtschaftliche Entwicklung langfristig unser Gesundheitssystem und die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung.

Kriterien für die Orientierung an der wirtschaftlichen Entwicklung können dabei geeignete Einkommensindizes, Gehaltsindizes, Verbraucherpreisindizes, die Nominallohnentwicklung, Erzeugerpreisindizes für Dienstleistungen o. ä. sein. Die Kopplung an einen Index hat sich in anderen Bereichen, beispielsweise an die Kopplung der Nominallohnentwicklung bei den Diäten der Mitglieder des deutschen Bundestages durchaus bewährt.

Ein gerechter Interessenausgleich entsprechend des § 15 des Zahnheilkundegesetzes ist erforderlich und überfällig.

Einstimmig angenommen