2017: 07 Erhalt des Praxislabors

Die Landesversammlung Bayern des FVDZ verurteilt alle Bestrebungen, das Praxislabor, das ausschließlich der Versorgung eigener Patientinnen und Patienten dient, unter Leitung des Zahnarztes zu verbieten.

Begründung:

Das Praxislabor mit Zahntechnikern, die beim Zahnarzt angestellt sind, hat sich unter dem Aspekt der Qualität und Patientennähe über viele Jahrzehnte bewährt. Die Bestrebungen der Zahntechnikerinnungen, das Praxislabor, das ausschließlich der Versorgung eigener Patientinnen und Patienten dient, mit fadenscheinigen Argumenten verbieten zu lassen sind aus Sicht der Landesversammlung nicht hinnehmbar. Sie dienen nur dem Zweck, sich vermeintlicher Konkurrenz zu entledigen.

Einstimmig angenommen