2017: 08 Verlängerung Amtsperiode

Der Landesvorstand des FVDZ Bayern wird beauftragt, den Antrag auf Satzungsänderung zur Verlängerung der Amtsperiode(n) auf drei Jahre bei der Hauptversammlung des FVDZ 2018 einzubringen:

Die Satzung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte e.V. wird wie folgt geändert:

In den § 7 Absatz 6 und § 9 Absatz 2 und § 15 Absatz 2 wird jeweils das Wort „zwei“ durch das Wort „drei“ ersetzt. Im § 15 Absatz 2 wird darüber hinaus das Wort „zweijährigen“ durch das Wort „dreijährigen“ ersetzt.

Begründung:

Im immer komplexer werdenden standespolitischen Umfeld ist es kaum mehr möglich, sich in den bisherigen Legislaturperioden von nur zwei Jahren in ein Sachgebiet vertiefend und nachhaltig einzuarbeiten. Auch die Kontinuität in der standespolitischen Ausrichtung wird erschwert. Viele Entscheidungsprozesse benötigen zudem eine breite Diskussion auch auf Landes- und Bezirksebenen. Die dafür notwendigen Zeiträume in den entsprechenden Versammlungen werden durch die jedes zweite Jahr stattfindenden Wahlveranstaltungen unnötig eingeschränkt. Landes- und Hauptversammlungen ohne Vorstandswahlen können zudem um einen Tag verkürzt werden, was eine Entlastung der Haushaltslage zur Folge hat.

Die dreijährige Amtsperiode hat sich im Genossenschafts- und Vereinsrecht bewährt.

Einstimmig angenommen