2018: 03 Approbationserteilung an ausländische Zahnärzte aus Nicht-EU-Ländern

Die Landesversammlung Bayern fordert den Vorstand der Bundeszahnärztekammer und den Vorstand der BLZK dazu auf, klare Kriterien für die Approbationserteilung an ausländische Zahnärzte aus Nicht-EU-Ländern zu erarbeiten und sich auf politischer Ebene für deren Umsetzung einzusetzen. Nur so lassen sich angesichts   veränderter   politischer   Rahmenbedingungen Patientenschutz und Behandlungsqualität im Sinne des Allgemeinwohls aufrechterhalten.

Dazu gehört aus Sicht der Landesversammlung insbesondere die Ausweitung der Zuständigkeit der Bayerischen Landeszahnärztekammer nicht nur für die Durchführung des Sprachtestes bei solchen ausländischen Bewerbern, sondern auch die Zuständigkeit für die Überprüfung der fachlichen Qualifikation.

Einstimmig angenommen