2019: 10 Telematikinfrastruktur – Verzicht auf Sanktionen

Die Landesversammlung Bayern des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte fordert den Gesetzgeber auf, bei der Einführung der TI-Struktur auf jegliche Sanktionen gegen nicht teilnehmende Praxen zu verzichten.

Begründung:

Es besteht kein erkennbarer Nutzen für die TI-Anbindung von Zahnarztpraxen. Dem stehen hohe Kosten, hoher Aufwand und erhebliche Risiken in puncto Daten­sicher­heit entgegen. Es muss daher dem einzelnen Arzt/Zahnarzt überlassen bleiben, sich an das System anzuschließen.

Einstimmig bei einer Enthaltung angenommen