2019: 02 Faire-Kassenwahl-Gesetz
Die Landesversammlung des FVDZ Landesverband Bayern lehnt die im sogenannten „Faire-Kassenwahl-Gesetz“ geplante bundesweite Öffnung regional begrenzter Krankenkassen - hier vor allem der AOKen - entschieden ab.
Gesundheitliche Versorgung ist in wesentlichen Teilen kein bundesweit transferierbares Gut. Sie wird primär in Kenntnis der Bevölkerungsbedarfe vor Ort, auf Grundlage regionalspezifischer Strukturen und in gemeinsamer vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den örtlichen Vertragspartnern regional gestaltet.
Regional aufgestellte Krankenkassen sind in der Lage, regionale Versorgungsprobleme zu adressieren und zu lösen. Durch ihren regionalen Fokus wird der Wettbewerb der Krankenkassen auf möglichst passgenaue und bedarfsgerechte Versorgungsangebote für Versicherte vor Ort gelenkt und die Ausgestaltung entsprechender Verträge auf Länderebene ermöglicht.
Diese Gestaltungsmöglichkeiten der Länder einzuschränken, lässt keine Verbesserung der Versorgung, wie der Bundesminister für Gesundheit sie verspricht, erkennen, sondern führt zu einer weiteren Wettbewerbsbeeinflussung. Unter Beschneidung der Länderkompetenzen soll nunmehr eine einheitliche Kassenaufsicht durch das Bundesversicherungsamt installiert und der gesundheitspolitische Föderalismus somit außer Kraft gesetzt werden. Der geplante Schritt kommt letztlich einem Dirigismus gleich. Zu befürchten ist die Einheitskrankenkasse inklusive Bürgerversicherung unter Abschaffung des dualen Systems von gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Der vorliegende Gesetzesentwurf wird daher seinem eigenen Anspruch, die solidarische Wettbewerbsordnung weiterzuentwickeln, nicht gerecht.
Einstimmig angenommen