2020: 02 Datenhoheit der Patienten

Die Landesversammlung Bayern des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte fordert den Gesetzgeber auf, auch bei neuen elektronischen Anwendungen der TI (z.B. elektronische Patientenakte, eAu, eRp, elektronische Übermittlung der HKPs) die Hoheit der Patienten über ihre Daten zu gewährleisten.

Begründung:

Die automatisierte Weiterleitung elektronischer Daten an Dritte durch den behandelnden Arzt bzw. Zahnarzt ist ein Beispiel dafür, dass der Patient seinen Einfluss auf den Umgang mit seinen Daten verliert. Das ist für den FVDZ inakzeptabel.