2020: 03 Aufwand für IT-Sicherheitsrichtlinie vollständig erstatten

Die Landesversammlung Bayern des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte fordert den Gesetzgeber auf, für den in Folge der Zwangsanbindung an die Telematik-Infrastruktur erforderlichen Aufwand einen vollständigen Ausgleich in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten zu schaffen.

Begründung:

Nach der Systematik des SGB V heben gesetzlich vorgesehene neue Leistungen den Grundsatz der Beitragssatzstabilität auf. Sie sind also bei der Vergütungsbemessung zu berücksichtigen. Das muss analog auch für zusätzliche gesetzlich geschaffen Anforderungen gelten.  Der Gesetzgeber hat mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) im § 75b SGB V eine zusätzliche verpflichtende Regelung für Zahnarztpraxen festgelegt. Danach sind Praxen ab dem 01.07.2020 verpflichtet, die von KZBV und KBV zu erstellende Datensicherheitsrichtlinie umzusetzen. Die dadurch entstehenden Mehraufwendungen und Mehrkosten sind zu evaluieren. Die festgestellten Mehrkosten sind anschließend zwischen der KZBV und GKV-SV zu verhandeln, damit die Praxen nicht erneut die Mehrkosten tragen müssen.