2020: 04 Pandemiebedingter Mehraufwand
Die Landesversammlung Bayern des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte fordert den Gesetzgeber auf, den erhöhten Aufklärungs-, Personal-, Organisations- und Materialaufwand, der durch die Covid-19-Pandemie entstanden ist, in den zahnärztlichen Praxen mit einer betriebswirtschaftlich kalkulierten Zuschlagsposition für Kassen- und Privatpatienten je Behandlungssitzung rechtssicher zu honorieren.
Begründung:
Die Covid-19-Pandemie hat in den Praxen zu einem massiv erhöhten Aufwand geführt (z.B. Erhebung einer speziellen Anamnese, zeitaufwändige zusätzliche Beratung und Aufklärung, gestiegener Personaleinsatz).
Parallel hierzu dazu stieg der Bedarf an Schutzausrüstung wie zertifizierte Masken, Visieren, Handschuhen, Schutzkitteln und Desinfektionsflüssigkeiten, die nur zu massiv erhöhten Preisen zu beschaffen sind.
Die aktuell bestehende „Vereinbarung“ für Privatpatienten ist in der Höhe völlig ungenügend und zudem nicht rechtssicher. Private und gesetzliche Krankenversicherungen stehlen sich derzeit aus der Verantwortung.