2020: 06 Zwangsanbindung an die TI und Sanktionierung bei Nichtanbindung
Die LV des FVDZ lehnt sowohl die Zwangsanbindung an die TI als auch die damit verbundene, gesetzlich verordnete Sanktionierung als Instrument staatlicher Bevormundung sowie wiederholter staatlicher Einmischung in das Arzt und Zahnarzt-Patientenverhältnis heute so wie bereits in früheren Jahren ab. Derartige Zwangsinstrumente sind eher in einem totalitärem Regime üblich und einer rechtsstaatlichen Demokratie unwürdig.