2020: 08 Zahnärzte können Hygiene – Patienten sind sicher

Zahnärzte/innen wussten bereits vor Ausbruch von Covid-19 mit dem Infektionsrisiko umzugehen. Bei richtig angewendeter Schutzausrüstung nach den Richtlinien des Robert Koch-Instituts (RKI) sind sowohl die Patienten also auch das Praxisteam vor Ansteckung geschützt. Zahnärzte stehen an vorderster Front bei der Bekämpfung von Infektionen im Mund- und Rachenbereich – und wissen damit umzugehen. Das ist nicht erst seit dem Auftauchen des neuartigen SARS-CoV-2 –Virus so.

In Kenntnis dieser Tatsache bestehen seit Jahrzehnten hohe Anforderungen an die Hygiene und die Schutzausrüstung in der Zahnarztpraxis. Diese Maßnahmen bewähren sich derzeit in der bestehenden Covid-19-Pandemie.

Es gibt bisher keinen Nachweis der Infektion eines Patienten in der zahnärztlichen Praxis und eine verschwindend geringe Anzahl von Infektionen des zahnärztlichen Personals bzw. von Zahnärzten in Deutschland.

Der FVDZ Bayern ruft die Bevölkerung Bayerns dazu auf, weiterhin wie gewohnt zum Zahnarzt zu gehen und auch die Vorsorgeuntersuchungen nicht zu verschieben, sonst droht möglicherweise durch Karies- und Zahnsteinbildung, parodontale Erkrankungen eine Verschlechterung der Mundgesundheit.