2021: 03 Nutzung der GOZ

Die Landesversammlung Bayern des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte fordert die Zahnärztinnen und Zahnärzte auf, die Möglichkeiten zu nutzen, die sich aus

  • §2 (Abweichende Vereinbarung, Verlangensleistung),
  • §5 (Steigerungsfaktor) und
  • §6 (Analogie, Zugriff auf GOÄ) der GOZ ergeben.

Begründung:
Aufgrund der offensichtlichen fortgesetzten Missachtung des Verordnungsgebers seiner Verpflichtung zum Interessensausgleich zwischen Zahnarzt und den zur Zahlung verpflichteten Kostenträgern nachzukommen, die aus dem Zahnheilkundegesetz vorgegeben sind, ist der Berufsstand darauf angewiesen, sich selbst zu helfen.