2023: 05 elektronische Patientenakte ePA
Die Landesversammlung des FVDZ Bayern fordert die Bundesregierung auf, besonders auf die ärztliche Schweigepflicht und den Schutz der personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der verpflichtenden Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) zu achten.
Begründung:
Die geplante Gesetzgebung zu einem europäischen Datenraum (EHDS) und die verpflichtende Führung einer elektronischen Patientenakte ermöglicht die Datennutzung durch Dritte. Hierbei besteht die große Gefahr des Datenverlustes und des Datenmissbrauches.