2024: 07 Kostenerstattung
Der Freie Verband wird aufgefordert, die für Patienten im SGB V bereits bestehende Möglichkeit der Kostenerstattung den Zahnärzten detailliert darzulegen. Dafür sollten die von den zehn größten Krankenkassen festgelegten Ausführungsbestimmungen gegenübergestellt werden.
Begründung:
Für den Versicherten besteht damit die Möglichkeit Erstattungen für moderne und innovative Therapien von der gesetzlichen Krankenkasse zu erhalten. Der Zahnarzt hat die Möglichkeit mit dem Patienten ein individuelles Honorar zu vereinbaren.