Vor Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impflicht fordert der FVDZ Bayern Klärung im Deutschen Bundestag
Ab dem 15. März 2022 gilt die einrichtungsbezogene Impflicht auf der Basis des Infektionsschutzgesetzes, das die Ampel-Koalition initiiert und der Deutsche Bundestag mehrheitlich beschlossen hat. Für den FVDZ Bayern handelt es sich dabei um einen Schnellschuss, der die niedergelassenen Zahnärzte vor bürokratische und personelle Probleme stellen und damit die Patientenversorgung beeinträchtigen wird. Der Verband fordert die politisch Verantwortlichen auf, die Sanktionen auszusetzen, bis entschieden ist, wie der Bundestag mit der allgemeinen Impfpflicht verfahren wird.